Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES
Für alle Vereinbarungen, Verträge und Aufträge aus dem Bereich der Auftragsproduktionen und Erstellung und Vermarktung von Kommunikationsmittel aller Art, in audiovisueller und online Form zwischen der Mediacolor.TV Medienproduktions UG, Königsberger Str. 1, 40231 Düsseldorf, und dem Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1. Auftragserteilung und -Ausführung
Unsere Angebote sind freibleibend. Preise von Angebotserstellungen gelten vom Tage des Angebots an drei Monate. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen aus dem jeweils letzten Angebot bzw. der entsprechenden Auftragsbestätigung von Mediacolor.TV Medienproduktion UG. Der Auftrag kommt i.d.R. mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Kunden zustande oder bei mündlich erteilten Aufträgen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Mediacolor.TV Medienproduktion UG. Mediacolor.TV Medienproduktion UG ist berechtigt, zur Ausführung von Aufträgen nach eigenem Ermessen Dienstleister als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen, diese werden nicht Vertragspartner des Kunde. Eine Korrekturschleife ist bei Audio- bzw. Videoproduktionen jeweils kostenfrei möglich. Solche Korrekturwünsche sowie Änderungswünsche bei Produktionen müssen Mediacolor.TV Medienproduktion UG innerhalb von 72 Stunden nach Auslieferung des fertigen Materials mitgeteilt werden, ansonsten gilt die Produktion als abgenommen. Für Produktions- oder Distributionsverzögerungen, die durch den Kunden selber entstehen, übernimmt die Mediacolor.TV Medienproduktion UG keine Verantwortung und schliesst jegliche Haftungen aus.
§2. Nutzungsrechte / Rechte Dritter
Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter durch das Material bzw. dessen Erstellung verletzt werden bzw. holt vorab die nötigen Genehmigungen ein. Für Forderungen Dritter aufgrund von Verstößen gegen eine der hier genannten Regelungen stellt der Kunde Mediacolor.TV Medienproduktion UG bei auftragsgemäßer Ausführung der Produktion ausdrücklich frei und erstattet möglicherweise anfallende Kosten für die notwendige Rechtsverteidigung von Mediacolor.TV Medienproduktion UG gegen solche Forderungen.
Mediacolor.TV Medienproduktion UG stellt sicher, dass auf eigene Entscheidung nur eigenes bzw. rechtefreies oder frei verfügbares Material für die Produktion nutzt. Soll auf ausdrücklichen Kundenwunsch Material verwendet werden, das urheberrechtlich durch Dritte geschützt ist (z.B. GEMA- geschützte Musik oder Stockfootage), fallen separate Genehmigungsverfahren / Kosten an.
Das Vorliegen der für die Produktion sowie die auftragsgemäße Veröffentlichung nötigen Nutzungsrechte bzw. die Rechtefreiheit der genutzten Elemente wird vom Kunden sichergestellt.
§3. Allgemeine Haftung
Die Mediacolor.TV Medienproduktion UG haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise nachweislich verletzt hat. Mediacolor.TV Medienproduktion UG haftet nicht für Schäden, die der Kunde trotz auftragsgemäßer Ausführung auf Grund von behaupteten Qualitätsmängeln oder der teilweisen und gänzlichen Unmöglichkeit der Dienstleistung (beispielsweise aus Gründen höherer Gewalt) erleidet und haftet nicht für entsprechende Schadenersatzforderungen.
Entstehen zusätzliche Kosten durch Verspätungen bzw. Nichteinhalten von Vor-Ort-Terminen durch den Kunden bzw. von ihm beauftragte Dritte, hat der Kunde diese Kosten zu tragen.
§4. Auftragsstornierungen und -verschiebungen
Storniert oder verschiebt der Kunde den Auftrag, haftet er Mediacolor.TV Medienproduktion UG gegenüber wie folgt:
- Storno bis zu 30 Werktage vor Termin und Terminverschiebungen: Bereits bei Mediacolor.TV Medienproduktion UG angefallene Kosten bzw. nicht mehr stornierbare Leistungen Dritter aus dem jeweiligen Auftrag.
- Storno 21 Werktage vor Terminbeginn: 50% des Auftragswerts
- Storno später als 7 Werktage vor Terminbeginn: 100% des Auftragswerts
§5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. der finalen Auftragsbestätigung festgelegten Preise. Sofern weder ein Angebot noch eine Auftragsbestätigung erstellt wurde, gilt für alle Auftragsbestandteile der jeweils aktuelle Listenpreis von Mediacolor.TV Medienproduktion UG.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu begleichen.
Sofern die Rechnungsstellung auf Wunsch des Kunden an einen Dritten erfolgt ist, haftet der Kunde im Fall eines nicht fristgerechten und/oder unvollständigen Eingangs der Zahlung durch den Rechnungsempfänger.
Bei Produktionsaufträgen ab voraussichtlich 5.000,00 Euro Brutto ist die Gesellschaft berechtigt, eine sofort fällige Vorauszahlung bis zur Höhe von 50% des Brutto-Auftragswertes zu fordern, wenn nicht eine andere Zahlungsbedingung schriftlich vereinbart wurde.
§6. Datenschutz
Die Daten von Vertragspartnern werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung, -beendigung sowie zu Zwecken der Eigenwerbung durch die Gesellschaft erhoben, gespeichert und genutzt. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Der Auftraggeber ist zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich für den vertraglichen Zweck erfolgt. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten muss durch den Auftragnehmer freigegeben werden.
Datensicherungsmaßnahmen sind entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes durchzuführen. Die gespeicherten Daten sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Listen jeglicher Art sind zu vernichten oder auf Verlangen der Gesellschaft herauszugeben.
§7. Liefertermine:
Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von Mediacolor.TV Medienproduktion UG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Abweichungen von bestätigten Lieferterminen werden von der Mediacolor.TV Medienproduktion UG schriftlich angezeigt und begründet.
Ist die Verzögerung auf den Kunden zurückzuführen, gilt der nächstmögliche Liefertermin als vertraglich vereinbart. Gerät die Mediacolor.TV Medienproduktion UG ohne Einwirkung des Kunden mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Mediacolor.TV Medienproduktion UG zunächst eine angemessene Nachfrist von 6 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Verzögert sich die Lieferung bzw. Herstellung der Ware in Folge von Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr oder anderen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der hierdurch entstanden Verzögerungen.
§9. Rechte
Mediacolor.TV Medienproduktion UG gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die § § 69 d und e UrhG.
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
Dies gilt auch für die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen Rechte. Dies umfasst sämtliche die Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Bild- und Tonaufnahmen erforderlichen Rechte, insbesondere die entsprechenden Gewerbeberechtigungen. Wir sind berechtigt, jedes fertig gestellte Produkt mit unserem Copyright und unseren Kommunikationsdaten zu versehen. Somit dürfen Produkte, die von uns hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche Freigabe von Mediacolor.TV Medienproduktion UG. Wir sind ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für unsere Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.
Mediacolor.TV Medienproduktion UG überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Mediacolor.TV Medienproduktion UG bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Mediacolor.TV Medienproduktion UG und Kunde. Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Mediacolor.TV Medienproduktion UG kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
Die Arbeiten von Mediacolor.TV Medienproduktion UG (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Videos, Animationen, Konzepte, Layouts, Produktionen sowie Distributionskampagnen – nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von Mediacolor.TV Medienproduktion UG erarbeiteten Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der Kunde Mediacolor.TV Medienproduktion UG eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
§10. Sonstiges / Allgemeines
Für Verbreitungsaufträge für das produzierte Material sowie Footage-Hosting bietet Mediacolor.TV Medienproduktion UG den Kunden ein Paket bestehend aus verschiedenen Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen können die Zurverfügungstellung von „Kommunikationsmittel“ sowie auch andere Leistungen wie etwa Suchmaschinenoptimierung, Hosting oder Distribution der Kommunikationsmittel beinhalten.
Die in den Produkt/Leistungsbeschreibungen, im Internet oder auf anderen Dokumentationen vom Mediacolor.TV Medienproduktion UG gemachten Aussagen sind keine Zusicherungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Unternehmen bezüglich diverser Leistungen auf Dienste Dritte angewiesen ist und die Bedingungen solcher Dienste ausserhalb des Einflussbereiches vom Unternehmen liegen. Änderungen oder sogar ersatzlose Streichung von Leistungen des Unternehmens aufgrund geänderter Bedingungen Dritter hat das Unternehmen nicht zu vertreten, doch wird dann bei Erheblichkeit der Änderungen und fehlendem Ersatz die Vergütung u.U. entsprechend angepasst.
§11. Konkurrenzausschluss
Mediacolor.TV Medienproduktion UG akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden. Die vertrauliche Behandlung der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von uns im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.
§12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsanwendung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt